Lebensmittelbuchkommission bleibt Geheimsache

Fruchtkremfüllungen ohne eine Spur von Frucht – wer solche Festlegungen mit welchen Argumenten durchgesetzt hat, bleibt Geheimsache. Für foodwatch gibt es keine Möglichkeit, auf dem Rechtsweg eine Veröffent- lichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln: Am 2. November 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz eine Klage von foodwatch abgewiesen (Az. 8 A 475/10) und entschied damit gegen eine Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission.
Außerdem hatten die Richter keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen reichte foodwatch Beschwerde beim...






