Sorgfaltspflichten in Lieferketten: Gesetz weist Lücken beim Menschenrechtsschutz auf

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten muss nachgebessert werden: Es gilt für eine zu geringe Zahl an Unternehmen und nur eingeschränkt für indirekte Zulieferer. Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Haftung bei Schäden fehlt genauso wie konkrete Sorgfaltspflichten für Vertrieb und Export. Amnesty International fordert, dass die Bundesregierung sich an internationalen Standards orientiert und das Gesetz nachbessert.
Amnesty International begrüßt das heute verabschiedete „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ als Erfolg der Zivilgesellschaft, bewertet es aber als lückenhaft. Es verfehlt das Ziel, Menschenrechte umfassend und wirksam zu schützen, weil es nicht die gesamte...
