Atom-Ausstieg: Konzerne dürfen auf Schadensersatz klagen - Regierung muss den Atom-Deal neu schnüren

München, 6. Dezember 2016 – Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen „Beschleunigung des Atomausstiegs“ verkündet. Das Gericht hat entschieden, dass die frühere Abschaltung von Atomkraftwerken in Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichzeitig spricht das Gericht den AKW-Betreibern aber das Recht auf eine „angemessene“ Entschädigung zu.
„Für die Atomkonzerne fällt in diesem Monat Weihnachten und Ostern zusammen“, kommentiert Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Trotz einer breiten Mehrheit im Bundestag aus SPD, Grünen und Linkspartei setzt sich die Union mit der Abschaffung der Brennelementesteuer Ende 2016 durch. Damit schenkt sie...



