Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Massenhaftes Töten von männlichen Küken bleibt übergangsweise erlaubt!

schreddernSeit Jahren ist es nun schon flächendeckend in der Kritik: das Töten von männlichen Küken in der Eierindustrie. Bis heute ist es Standard, dass männliche Küken direkt kurz nach der Geburt getötet werden - durch Vergasen oder Schreddern. Denn in der hochindustrialisierten Massentierhaltung ist alles auf maximalen wirtschaftlichen Erfolg ausgelegt und darauf ausgerichtet. Die in der Eierindustrie genutzten Hühner sind daher speziell für eine hohe Leistung beim Eierlegen gezüchtet - somit werden jedoch die männlichen Küken nach dem Schlüpfen nicht gebraucht, da sie keinen Gewinn generieren, sondern nur Verlust - sie legen weder Eier, noch setzen sie ausreichend Fleisch an. Die einfache, wirtschaftliche und grausame Lösung der Agrarindustrie ist also die direkte Tötung - skandalöse Zustände in dieser Welt!

2013 wollte Nordrhein-Westfalen dieser Praxis endlich ein Ende setzen - auch, weil seit 2002 der Tierschutz eigentlich als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Dies mündete jedoch in einen grundlegenden Rechtsstreit um das Thema, der nun in letzter Instanz vergangenen Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt hat. Und dessen Entscheidung lautete: das Töten der Küken bleibt vorübergehend erlaubt, bis Alternativen wirksam werden!

Das traurige Urteil zeigt nur einmal wieder die Untätigkeit unserer Politik im Bereich Tierschutz und Tierrechte - denn diese ist bei dieser Thematik wieder einmal jahrzehntelang untätig geblieben und hat keine Regelung geschaffen, die das Töten unterbindet. Das Bundesverwaltungsgericht lässt das Töten deshalb solange weiterhin zu, bis eine Alternativmethode praktikabel ist, die es unnötig macht - was hoffentlich nicht mehr allzu lang dauern sollte. Dann soll es endlich vorbei sein, mit der unsäglichen und grausamen Praxis des Tötens von männlichen Küken nur der Wirtschaftlichkeit wegen 

Eine gute und wichtige Sache hat dieses Urteil dennoch: das Gericht hat ganz klar festgehalten, dass die Interessen des Tierschutzes generell über wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen und Tiere nicht nur getötet werden dürften, weil sie wirtschaftlich unrentabel seien! Diese Aussage hilft hoffentlich in der Zukunft, dass Tierschutz und Tierrechte einen höheren Stellenwert einnehmen!

Trotzdem: Wir alle können jederzeit für die Tiere  aktiv werden und Verantwortung übernehmen, indem wir Eier durch pflanzliche Alternativen tauschen. Denn solange es keine Nachfrage an Eiern gibt, werden auch keine Eier mehr produziert werden und es müssen keine Küken auf brutale Weise geschreddert werden! 

Quelle: www.tierschutzbuero.de

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