LSBTI-Förderprogramm 2024

stadt Koeln LogoStadt fördert Projekte zum Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung

Ab sofort können bis zum 8. September 2024 Anträge für die Förderung von Projekten im LSBTI- Förderprogramm der Stadt Köln eingereicht werden, die zum Abbau von Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen (kurz: "LSBTI" oder "queer") beitragen. Angesprochen sind eingetragene und nicht eingetragene Vereine, gGmbHs, Initiativen, Gruppen und Schulen sowie Einzelpersonen. Der Aufruf richtet sich dabei nicht nur an die Kölner LSBTI-Communities, sondern ausdrücklich auch an alle Vereine und Gruppen der Kölner Stadtgesellschaft, die die Ziele des Förderprogramms unterstützen. Das Gesamtbudget für 2024 beträgt 70.000 Euro. Die Höhe der einzelnen Projektförderung kann zwischen mindestens 500 und maximal 7.000 Euro liegen.

Ziel des Programms ist es, Projekte zu fördern, die zum Abbau von queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung beitragen. Dabei kann es sich um größere Projekte, wie zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe, eine Kampagne oder einen Fachtag handeln. Aber auch kleinere Projekte, wie etwa eine Sensibilisierungsschulung zum Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, ein Empowerment-Training oder einen Workshop zum Abbau von Vorurteilen können gefördert werden.

Die Zahl registrierter Fälle von Hasskriminalität gegen queere Menschen steigt bundesweit kontinuierlich an. Wie aus der Mitte Mai von Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt veröffentlichten Statistik zu politisch motivierter Kriminalität (PMK) hervorgeht, ist im vergangenen Jahr die Anzahl der gemeldeten Fälle im Bereich "sexuelle Orientierung" um die Hälfte gestiegen. Im Bereich "geschlechtsbezogene Diversität" hat sich die Zahl der registrierten Fälle sogar mehr als verdoppelt. Auch in Köln gibt es mehr Menschen, die Opfer von Ausgrenzung oder homo- oder transfeindlicher Gewalt werden – sei es zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auf der Straße.

Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie zum LSBTI-Förderprogramm nachzulesen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen sind hier und bei der Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt erhältlich – per E-Mail hier oder telefonisch unter 0221 / 221-39985.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -Katja Reuter

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