Wieder ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher

headerWas von einigen Politikern als Erfolg verkauft wird, ist in Wirklichkeit nur eine weitere vertane Chance. Die Lobby der Lebensmittelindustrie hat sich erneut durchgesetzt und ist derzeit darum bemüht, sich nicht allzu offensichtlich die Hände zu reiben. Das findet eher hinter verschlossenen Türen statt. In der Öffentlichkeit wird moderat das „Augenmaß“ des EU-Parlaments gelobt.


Aber was ist geschehen? Nach dreijährigem (!) Ringen haben die EU-Abgeordneten über die Neuregelung der Kennzeichnungsvorschriften und Herkunftsangaben abgestimmt. Zwar wurde bereits im letzten Jahr die Lebensmittel-Ampel abgelehnt, jene farblich gestaltete Kennzeichnung, die erstmals versteckte Zucker-, Fett-, und Salzbomben schonungslos aufgedeckt hätte. Aber es bestand immer noch die Möglichkeit, deutliche Verbesserungen für den Verbraucher herauszuholen. Diese Gelegenheit wurde verspielt!


Die Abgeordneten hätten sich für eine gut sichtbare und aussagefähige Kennzeichnung von Fett, Zucker und Salz auf der Verpackungsvorderseite einsetzen können. Stattdessen haben sie bei der Angabe der Inhaltsstoffe eine Schriftgröße von nur 1,2 mm oder – bei kleinen Packungsgrößen – sogar von nur 0,9 mm beschlossen! Diese Schrift ist so winzig, dass es schon Urteile deutscher Richter gab, die die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) von Unternehmen in dieser Schriftgröße für unwirksam erklärt haben. „Normalsichtige“ können diese Schrift mit viel Mühe gerade noch erkennen. Weitsichtige – und dazu gehören die meisten Menschen über 50 Jahre – können diese Schrift ohne Lesehilfe gar nicht lesen. Aus diesem Grund haben einige Handelsunternehmen schon Lupen an ihre Einkaufswagen montiert! Wer nicht in einem solchen Supermarkt einkauft, muss seine Lupe schon selbst mitbringen. Auch wenn das lustig klingen mag, ist es leider bittere verbraucher-politische Realität.
Aber nicht genug damit, dass die Schrift nun per Gesetz so klein bleiben darf. Zusätzlich wurde entschieden, dass die ohnehin kaum lesbaren Angaben auf die Rückseite der Verpackung verbannt werden! Auf der Vorderseite darf dann weiter mit federleicht wirkenden, sportlichen Menschen und Begriffen wie „Wellness“ in großen Lettern geworben werden, und nur auf der Rückseite verstecken sich kleingedruckt die Angaben, die das Produkt als Fett- oder Zuckerbombe entlarven. Vor diesem Hintergrund lässt es sich schlecht als Erfolg für die Verbraucher auslegen, dass nun immerhin die Anteile von Fett, Salz, Zucker, ungesättigten Fettsäuren bezogen auf 100 Gramm – wohlgemerkt auf der Rückseite –  aufgeführt werden müssen.
Auch beim Herkunftsnachweis hat die Industrielobby die EU-Abgeordneten in die Knie gezwungen. Lediglich bei frischem Fleisch soll die Angabe der Herkunft künftig zur Pflicht werden. Gescheitert dagegen ist die Herkunftsangabe bei Fleisch in verarbeiteten Produkten und bei Milch und Milchprodukten. Das bedeutet konkret, dass uns weiterhin suggeriert werden darf, die Milch norddeutscher Stallkühe stamme von glücklichen Bergkühen.
Wir erinnern uns: Vor einem Jahr hat das Europaparlament auf Druck der Industrielobby nicht nur die Ampel auf europäischer Ebene abgelehnt, sondern sogar die Möglichkeit einer nationalstaatlichen Ampeleinführung vereitelt. Jetzt mussten die Verbraucher erneut eine Schlappe hinnehmen. Beide Fälle zeigen deutlich: Die wirklich wichtigen Entscheidungen in der Lebensmittelpolitik werden längst nicht mehr in den einzelnen Ländern, sondern europaweit gefällt. Das lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Wir Verbraucher müssen uns europaweit organisieren!
Quelle: foodwatch

www.foodwatch.de

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