Elternbeiträge für Kinderbetreuung - Rückzahlung noch nicht möglich, erfolgt aber ohne Antrag

stadt Koeln LogoZur anstehenden Rückerstattung der Kita-Gebühren für die Streiktage weist die Stadt Köln darauf hin, dass eine Auszahlung erst dann möglich ist, wenn die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern endgültig abgeschlossen sind und der Haushalt 2015 der Stadt Köln von der Bezirksregierung genehmigt ist. Beide Voraussetzungen liegen noch nicht vor. 

Für die Rückerstattung brauchen die Eltern keine Anträge zu stellen. Sobald die beiden Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Beträge von der Verwaltung automatisch berechnet und den Eltern mitgeteilt. 

Zudem weist die Stadt Köln darauf hin, dass die beschlossene Erhöhung der Kita-Beiträge für Kinder unter zwei Jahren ab 1. August 2015 keine Veränderung für KölnPass-Inhaber bedeutet. Geringverdiener, die bisher beitragsfrei gestellt waren, haben bei unveränderter Einkommenslage die Möglichkeit, die Fortsetzung ihrer Beitragsfreiheit zu beantragen. Einzelheiten regelt das Jugendamt im Rahmen der Elternbeitragsberechnung.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Nicole Trum / http://www.stadt-koeln.de

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